Liebe Interessierte des Fritz Bauer Freundeskreises,
anbei ein Hinweis auf die nächste Veranstaltung des Fritz Bauer Kreises, die am 1. Juni 2026, um 17 Uhr im DGB-Haus Braunschweig, Wilhelmstraße 5, stattfindet.
Thema der Veranstaltung:
Das Schlegelberger-Verfahren von Fritz Bauer – der Versuch, hohe Juristen zur Rechenschaft zu ziehen.
Ein Vortrag von Christoph Schneider (Frankfurt)
Im April 1941 fand in Berlin eine Konferenz statt, zu der sämtliche Generalstaatsanwälte und Oberlandesgerichtspräsidenten eingeladen waren. Die führenden Beamten der deutschen Justiz wurden dabei in den Krankenmord an Tausenden von Menschen ingeweiht und zur Deckung der reibungslosen Durchführung der „Euthanasie“-Aktion aufgefordert. Keiner der Juristen protestierte gegen das Verbrechen, das auch damaligem Recht offenkundig widersprach. Dr. Franz Schlegelberger hatte als kommissarischer Leiter des Reichsjustizministeriums (nachdem Justizminister Gürtner gestorben war) zu der Konferenz eingeladen.
1965 eröffnete Fritz Bauer als hessischer Generalstaatsanwalt eine Voruntersuchung gegen 20 Beschuldigte. Es waren jene Juristen, die sich nach seiner Auffassung der Beihilfe zum Mord in 71.088 Fällen schuldig gemacht hatten. Nach dem plötzlichen Tod von Bauer 1968 wurde das Verfahren eingestellt. Der von ihm intendierte erste bedeutende Prozess gegen Schreibtischtäter des NS and nicht statt, die Mitwirkung der „furchtbaren“ Juristen entging der strafrechtlichen Würdigung.
Durch einen kritischen Aufsatz von Helmut Kramer im Jahr 1984 geriet das Verfahren plötzlich wieder in den Blick der Öffentlichkeit. Mit seinem hartnäckigen Vorgehen brachte er damit einen Stein ins Rollen…
„Die Geschichte von Bauers Bemühungen um einen beispielgebenden Prozess gegen die Schreibtischtäter in den Spitzen der deutschen Justiz und schließlich das Scheitern dieses Versuchs gehört zu den bedeutendsten Kapiteln der deutschen Justizgeschichte und zu ihren beschämendsten zugleich.“ (Hanno Loewy)
Für Juristen, die sich eine Strafverfolgung von Angehörigen der eigenen Berufsgruppe nicht vorstellen konnten, war der Umstand, dass sich die Angeklagten in den „Euthanasie“-Prozessen – Ärzte, das Pflegepersonal und die Organisatoren der „Aktion T4“ – immer wieder auf die Juristenkonferenz von 1941 beriefen, ein großes Problem. Das wurde dann auch durch die Recherchen von Helmut Kramer besonders deutlich.
Zu Christoph Schneider
Christoph Schneider arbeitet als freier Autor und Kulturwissenschaftler in Frankfurt/Main. Seit vielen Jahren betreut er Studien- und Besuchergruppen in der „Euthanasie“- Gedenkstätte Hadamar. Forschungsschwerpunkte von ihm sind u.a. Rezeption der NS-Vernichtungspolitik in Film, Forschung und Erinnerungskultur.
2017 erschien sein Buch über das Schlegelberger-Verfahren: „Diener des Rechts und der Vernichtung. Das Verfahren gegen die Teilnehmer der Konferenz von 1941 oder: Die Justiz gegen Fritz Bauer“. Frankfurt. Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Institutes. Band 30.